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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  

1. Allgemeines  

1.1 Für die Abwicklung der dem Auftragsnehmer erteilten Aufträge gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Die Geltung zuwiderlaufender Geschäftsbedingungen, die von dem Auftraggeber oder auf andere Weise gestellt werden, verpflichten den Auftragnehmer nicht. Diese werden nur dann Bestandteil der mit dem Auftraggeber abzuschließenden vertraglichen Regelungen, wenn deren
Geltung ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

1.3 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auch die ergänzenden besonderen Geschäftsbedingungen, die ebenfalls Vertragsbestandteil des Auftragsverhältnisses werden, gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen, somit auch für spätere Aufträge, solange bis dem Auftraggeber mitgeteilt oder ein Auftrag besonders in anders lautendem Sinne bestätigt wird. 

1.4 Von der Auftragsbestätigung abweichende Vereinbarungen bzw. Verträge und Nebenabreden sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
 

2. Vertragsschluss 

2.1 Gegenstand unserer Dienstleistungen ist die Durchführung von Reinigungen verschiedener Art. 

2.2 Unsere Angebote sind freibleibend. 

2.3 Der Auftraggeber ist mit seiner Unterschrift unter dem Auftrag an seinen Auftrag gebunden. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner Arbeiten beginnt.

2.4 Weitere Vertragsbestandteile sind das Leistungsverzeichnis, die Preisaufschlüsselung mit den zu reinigenden Flächen, eine eventuelle Festpreisvereibarung, die Verrechnungssätze für Sonderleistungen und die besonderen Geschäftsbedingungen für die konkrete Angebotsart, sofern sie benannt bzw. beschrieben sind. 

2.5 Bei Auftragserteilung sowie Auftragsbestätigung sind dem Auftragnehmer alle notwendigen Angaben, die zu einer reibungslosen Auftragsabwicklung benötigt werden, vorzulegen. Der Auftragnehmer stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Hierbei kann sich der Auftragnehmer Subunternehmen bedienen. Anzahl der Reinigungskräfte und Zeitaufwand sind Sache des Auftragnehmers.

2.6 Wird ein geschlossener Dienstvertrag vor Durchführung der übertragenen Arbeiten einverständlich aufgehoben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin angefallenen tatsächlichen Bearbeitungskosten an den Auftragnehmer zu entrichten.


3. Ausführung 

3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nach Möglichkeit und gemäß den örtlichen Beschaffenheiten unentgeltlich zur Verfügung: das zur Reinigung notwendige kalte und warme Wasser, Strom, geeignete verschließbare Räume für Kleiderablage und Aufenthalt des Personals sowie geeignete verschließbare Räume zur Aufbewahrung von Material, Geräten und Maschinen. 

3.2 Dem Auftragnehmer und seinem Hilfspersonal ist es strengstens untersagt, Einblicke in die im Gebäude liegenden Geschäftspapiere, Akten und ähnliche Unterlagen des Auftraggebers zu nehmen, ohne Genehmigung Telefongespräche zu führen oder soziale Einrichtungen des Auftraggebers in Anspruch zu nehmen. 

3.3 Zuwiderhandlungen werden auf Forderung des Auftraggebers mit sofortiger Entfernung des betroffenen Reinigungspersonals aus dem Arbeitsbereich geahndet. 

3.4 Die zu bearbeitenden Räumlichkeiten müssen frei zugänglich sein, d. h. der Zugang zu den zu bearbeitenden Räumlichkeiten darf nicht verschlossen sein. Mehraufwendungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.5 Etwaige Mängel der Räume, Vorrichtungen und Gerätschaften, die durch den Auftragsnehmer oder sein Hilfspersonal festgestellt werden, sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden, damit Unfälle im Sinne des §618 BGB vermieden werden. 

3.6 Im Übrigen sind die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.. 

3.7 Die für die Durchführung der besonderen Sicherheitsmaßnahmen bzw. -bestimmungen erforderlichen Einrichtungen sind vom Auftraggeber zu liefern oder zu stellen. Die speziellen Unterweisungen des vom Auftragnehmer eingesetzten Personals erfolgen durch einen Beauftragen des Auftraggebers. 

3.8 Die Vertragsparteien verpflichten sich, während und nach der Durchführung der vertraglichen Arbeiten keinerlei Personal der Gegenseite zu übernehmen oder zu beschäftigen, sofern nicht die schriftliche Erlaubnis des Vertragspartners hierzu vorliegt. Der Auftragsnehmer ist berechtigt, die ihm übertragenen Werkleistungen einem Subunternehmer zur Durchführung zu übertragen.


4. Preise und Zahlungsbedingungen 

4.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Diese Preise beinhalten grundsätzlich nicht die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Steiger, Maschinen etc., es sei denn, mit dem Auftraggeber ist individuell etwas anderes vereinbart. 

4.2 Der Auftragsnehmer ist berechtigt, Fahrt- und Arbeitszeit für so genannte Fehlfahrten – also bei erfolgloser Anfahrt oder bei nur teilweise zu erledigenden Arbeiten, die nicht in die Verantwortung des Auftragnehmers fallen, gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. 

4.3 Sollte sich im Rahmen der Arbeitsdurchführung ergeben, das Bauteile oder einzelne Bauabschnitte aufgrund notwendiger, fehlender Abdeckmaßnahmen einen stärkeren Verschmutzungsgrad als zuvor eingeschätzt aufweisen, die einen erhöhten Reinigungsaufwand erforderlich machen, so sind diese Mehrarbeiten zusätzlich abzurechnen. 

4.4 Zuschläge für Mehrarbeiten sowie für das Ausführen von zuschlagspflichtigen Dienstleistungen werden nach Aufwand berechnet. 

4.5 Vereinbarte Monatspauschalpreise für laufend auszuführende Arbeiten gelten unabhängig von gesetzlichen Feiertagen.

4.6 Die Rechnungserstellung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeit, wobei der Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig ist. In einigen Fällen kann der Auftragnehmer auch auf eine Zahlung per Vorkasse oder auf Abschlagszahlungen während der Ausführung der Arbeiten bestehen. 

4.7 Gerät der Auftraggeber durch Überschreitung der Zahlung in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu begleichen, ohne dass es einer besonderen Mahnung oder weiteren Zahlungsaufforderung bedarf.
 

5. Abnahme und Gewährleistung

5.1 Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als vertragsgerecht erfüllt und angenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich begründete Einwände erhebt. 

5.2 Für Schäden, die beim Erbringen der Leistungen entstehen, haftet der Auftragnehmer nur dann, wenn ihm oder seine Erfüllungshilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Entstehung des Schadens zu Lasten fällt. In jedem Fall muss der Auftraggeber Gelegenheit zur Nachprüfung und Nachbesserung der Beanstandungen an Ort und Stelle geben. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt eine kostenlose Nacharbeit, wofür eine angemessene Frist zu gewähren ist.

5.3 Mängelrügen entbinden nicht von den Zahlungsverpflichtungen.
 

6. Vertragsdauer und Kündigung 

6.1 Verträge für periodisch zu erbringende Leistungen werden für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängern sich jeweils um ein halbes Jahr, falls diese nicht drei Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung hat durch einen eingeschriebenen Brief, per Fax oder per E-Mail zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim Vertragspartner. 

6.2 Bei Abschluss eines Vertrages räumen wir eine Probezeit von drei Monaten ein, in der sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ohne Angaben von Gründen sofort kündigen können. 

6.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten wenn:

a) nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers infrage stellen oder dieser mit Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug gerät oder sich bereits in Verzug befindet.

b) der Auftragnehmer infolge höherer Gewalt nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dies berechtigt den Auftraggeber nicht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Das Gleiche gilt sinngemäß, wenn der Auftraggeber durch höhere Gewalt verhindert wird, die angebotene Leistung des Auftragnehmers annehmen zu können

c) die Möglichkeit einer Kündigung der Vertragsparteien aus wichtigem Grund unberührt bleibt.

 

7. Salvatorische Klausel

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen der obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berühren diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.  

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